Die Landesregierung Baden-Württemberg hat zwar bereits in Ihrer Koalitionsvereinbarung für 2021-2026 vorgesehen, einen sogenannten Hundeführerschein einzuführen; neben diesem Sachkundenachweis
soll es auch eine Kennzeichnungs-, Registrierungs- und Versicherungspflicht für Hundehalter geben. Bislang jedoch (Stand 01.01.2023) gibt es hier noch keine entsprechende gesetzliche Regelung und
demzufolge aktuell auch noch keine Pflicht in Baden-Württemberg, einen Hundeführerschein zu erwerben. Die Einzelheiten und Anforderungen für solch einen Ausweis sind noch völlig unklar.
In meiner Hundeschule werden die Besitzer*innen darauf vorbereitet, die Bedürfnisse des Hundes zu verstehen und den Hund vernünftig und tierschutzgerecht führen zu können, ohne andere
zu stören oder mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen. Welches auch der Grundsatz eines Hundeführerscheins ist.